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GmbH - Gründungs-Set mit Mustersatzung nach MoMiG
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Im Regierungsentwurf ist ein "Gründungs-Set" enthalten, bei dessen Verwendung keine Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erfolgen muss, sondern "nur" die Unterschriften der Gründungsgesellschafter "öffentlich beglaubigt" werden müssen (§ 2 Abs. 1a GmbHG). Es besteht aus:
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